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   VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15   

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VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15 (https://dejure.org/2016,2051)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 L 921/15 (https://dejure.org/2016,2051)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 L 921/15 (https://dejure.org/2016,2051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Beförderungsrunde gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Eine Zahl von etwa zwanzig Personen in einer Vergleichsgruppe dürfte sich am unteren Rand der noch akzeptablen Gruppengröße bewegen (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51/10 -, BVerwGE 141, 113 - 122).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen etwa zwanzig Personen die untere Grenze einer Vergleichsgruppe dar (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51/10 -, BVerwGE 141, 113-122).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 5.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Gesamturteil - ggf. kurz zu begründen- wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen, da erläutert werden müsse, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 5.15 -).

    Wie sich daraus das Gesamturteil aus Leistungsbeurteilung und Befähigungsbeurteilung von 6 Punkten ergibt, ist nicht näher begründet worden, weshalb die Beurteilung den dargelegten Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts zu Begründung der Gesamtnote (Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 5.15 -) nicht entspricht.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Ein Anordnungsanspruch im Konkurrentenstreitverfahren setzt voraus, dass im Rahmen der vorzunehmenden Prüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die in Aussicht gestellte Beförderung eines Mitbewerbers in rechtswidriger Weise in die Rechte des Antragstellers eingegriffen wird (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seine Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, Bay.VBl. 1981, 54).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (ständige Rechtsprechung vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ff., 266 und vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, 303 f.).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Bei seiner Auswahlentscheidung ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip der Bestenauslese selbst nicht infrage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober0 1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 6 S 35.10 -, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 B 157/01 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 25. September 2013, - VG 2 L 82/13 -).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (ständige Rechtsprechung vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ff., 266 und vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, 303 f.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 C 37.93 -, DVBl. 1994, 112).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Dazu zählt insbesondere, dass der Dienstherr nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) abweicht (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118 f.; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2004 - 3 B 321/02 -, S. 3 f. des E. A.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13

    Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15
    Auch im Wege der Anlassbeurteilungen lässt sich die gebotene Vergleichbarkeit herstellen, wenn einheitliche Beurteilungszeiträume zugrunde gelegt werden (OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2014 - OVG 4 S 70.13 - S. 11; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 28. November 2013 - 2 A 10804/13 - juris, Rn. 9).
  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

  • OVG Brandenburg, 04.03.2003 - 3 B 321/02

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die

  • VG Frankfurt/Oder, 10.10.2013 - 2 L 137/13

    Beförderung zum Abteilungsleiter beim Polizeipräsidium gestoppt

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